Unternehmensgrundsätze
Unternehmensgrundsätze der Eggert Kleffmann & Partner GmbH
– für die Vermittlung von Gesundheitsfachkräften aus der EU und Drittstaaten –
Präambel
Wir, die Eggert Kleffmann & Partner GmbH (EKP) sind ein international und interkulturell orientiertes Personalberatungsunternehmen, welches agil, flexibel und bedarfsorientiert arbeitet – zeitlich wie fachlich.
Wir unterstützen gezielt Kliniken, Krankenhäuser und Pflegeunternehmen im Bereich der Personalgewinnung und Integration von Pflegekräften, Hebammen und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen – sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten. Um effizienter zu werden, arbeitet unser Team permanent an seiner internationalen Infrastruktur. Eine gute Beratung und Begleitung der Kandidaten ist dabei genauso wichtig wie deren Sprachentwicklung, welche eines der offensichtlichsten Qualitätskriterien für unsere Kunden darstellt. Daher sind wir einerseits auf gute Arbeitgeber für unsere Kandidaten angewiesen und erwartet andererseits von unseren Kandidaten, dass sie selbst auch Entwicklungsinitiative ergreifen.
Für uns ist der Prozess der Vermittlung i.d.R. dann erledigt, wenn der Kandidat als Mitarbeiter bzw. die Kandidatin als Mitarbeiterin unseres Kunden die Berufserlaubnis als Fachkraft erhalten hat.
Als Personal-Service-Agentur konzentrieren wir uns auf die Anwerbung, Entwicklung und Vermittlung von Gesundheitsfachkräften aus Staaten innerhalb und außerhalb der EU („Drittstaaten“) für das deutsche Gesundheitswesen. Im Zuge der Anwerbung aus den Herkunftsländern setzen wir uns mit potenziellen menschenrechtlichen Risiken entlang der Dienstleistungskette auseinander. Einen ersten Ansatz zur systematischen Auseinandersetzung ist für uns dabei ein CSR-Risikocheck (s.a.CSR Risiko-Check).
Unsere Kunden beraten wir hinsichtlich ihrer Wettbewerbsposition in internationalen Arbeitsmärkten, leisten Unterstützung beim Aufbau von Integrationskonzepten und übernehmen organisatorische Aufgaben von der Anwerbung bis zur Berufserlaubnis. In simultaner Interessenwahrnehmung können sich bewerbende Gesundheitsfachkräfte eine Klarheit, Transparenz und Fairness vom Erstkontakt bis zum Erhalt der Berufsurkunde und darüber hinaus von uns erwarten. Unsere hier dargelegten Unternehmensgrundsätze beschreiben unsere Selbstverpflichtung als privater, nicht staatlicher Personaldienstleister im Umfeld der internationalen Vermittlung von Gesundheitsfachkräften. Diese Maßstäbe legen wir ebenfalls bei der Auswahl und Zusammenarbeit unserer Partner im In- und Ausland an.
§1 Selbstverpflichtung zu den Leitprinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland
Wir verpflichten uns zu einer fairen, transparenten und verantwortungsvollen Anwerbung von Gesundheitsfachpersonen nach den Standards des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“. Unsere Arbeit basiert auf folgenden Grundsätzen:
- Schriftlichkeit für die Überprüfbarkeit: Alle Vereinbarungen, Informationen und Prozessschritte werden schriftlich dokumentiert, um jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar zu sein.
- Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Gesundheitsfachpersonen: Für Gesundheitsfachpersonen entstehen im gesamten Vermittlungs- und Anerkennungsprozess keinerlei Kosten. Es gilt das Employer-Pays-Prinzip
- Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Gesundheitsfachpersonen: Wir gestalten alle Abläufe so, dass finanzielle Risiken für Gesundheitsfachpersonen minimiert und keine unzumutbaren Verpflichtungen entstehen.
- Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten: Alle beteiligten Akteure erhalten klare, vollständige und verständliche Informationen über Abläufe, Zuständigkeiten, Leistungen und Kosten.
- Nachhaltigkeit und Partizipation: Wir fördern langfristige Beschäftigungsperspektiven, unterstützen Integration und beziehen die Gesundheitsfachpersonen aktiv in Entscheidungsprozesse ein.
- Gesamtverantwortung für die vollständige Dienstleistungskette: Wir übernehmen Verantwortung für alle Schritte der Vermittlung und stellen sicher, dass Schritt in der Dienstleistungskette fair, rechtskonform und qualitätsgesichert durchgeführt wird.
§2 Bekenntnis zu fairer und ethisch vertretbarer Vermittlungspraxis
Als Personal-Service-Agentur bekennen wir uns, den rechtlichen Rahmen, insbesondere die Anforderungen des deutschen Arbeits-, Aufenthalts- und Sozialrechts zu beachten. Bei den Vereinbarungen mit unseren Auftraggebern werden wir darauf achten, dass diese nur solche arbeitsvertraglichen Vereinbarungen mit Gesundheitsfachpersonen schließen, die den Anforderungen des deutschen Arbeitsrechts entsprechen.
Zudem werden wir auch im Sinne der Nachhaltigkeit von Beschäftigungsverhältnissen unsere Kunden bezüglich guter Arbeitsbedingungen für die Gesundheitsfachkräfte sowie eine diskriminierungsfreie Unternehmenskultur beraten. Diskriminierungsfrei bedeutet für uns, dass die Gesundheitsfachkräfte in Deutschland ein selbstbestimmtes und freiheitsgeprägtes Leben beginnen können, ihren Glauben frei ausüben können und Vereinigungsfreiheit sowie der Verwirklichung ihres Persönlichkeitsrechts erfahren dürfen.
Wir bekennen uns weiterhin dazu, keine Vermittlung aus Drittstaaten vorzunehmen, in denen ein Mangel an Arbeitskräften im Bereich des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung besteht, so dass eine Vermittlung an deutsche Arbeitgeber diesen Mangel verstärken würde. Wir erkennen an, dass durch eine Anwerbung und Vermittlung aus solchen Ländern einen „Brain-Drain“ darstellt und damit unethisch ist (s.a. Link (1))
Dennoch erhält jede Person, die sich an uns wendet, unter Beachtung der hier niedergeschriebenen Selbstverpflichtung Rat, Unterstützung und Hilfestellung.
§ 3 Bekenntnis zum Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften („WHO-Kodex“)
Wir begreifen uns als Akteur im Sinne von Nr. 2.1 des WHO-Kodex, in dessen Verantwortlichkeit die Umsetzung des WHO-Kodex liegt und bekennen uns zu den Kodex-Inhalten (s.a. Link (2)).
Insbesondere betrifft dies:
§ 4 Bekenntnis zum Employer-Pays-Grundsatz und Einschränkung von Rückzahlungsklauseln und den Werten des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“
Bekenntnis zur Kostenfreiheit für Vermittlung:
Wir bekennen uns zur Kostenfreiheit der Vermittlungsleistungen für die angeworbene Gesundheitsfachkraft. Wir stellen durch unsere vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Auftraggebern sicher, dass ausschließlich diese die Vergütung unserer Leistungen übernimmt.
Employer-Pays-Grundsatz und Einschränkung der Verwendung von sog. Bindungsklauseln:
Wir werden durch die vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Auftraggebern sicherstellen, dass eine Umsetzung des sog. „Employer-Pays-Grundsatzes“ erfolgt.
Der Grundsatz betrifft Gebühren, Abgaben, Kosten, Veranlagungen oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen (zusammen: „Kosten“) im Zusammenhang mit dem Vermittlungsprozess, unabhängig von der Art und Weise, dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit, die gegenüber der Gesundheitsfachkraft erhoben werden. Grundsätzlich werden insbesondere für folgende Leistungen keine Kosten erhoben:
Mit unseren jeweiligen Auftraggebern werden wir vereinbaren, dass Bindungsklauseln oder Rückzahlungsvereinbarungen – wenn überhaupt – für den Fall der Beendigung der Tätigkeit einer Gesundheitsfachkraft beim Arbeitgeber zur Erstattung von Kosten für die Migration der Fachkraft nach Deutschland und von Kosten ihrer Aus- und Weiterbildung in Deutschland nur in einem Umfang getroffen werden sollen, der nach den Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts zulässig ist.
Entsprechendes gilt für unsere vertraglichen Beziehungen zu Kooperationspartnern im Ausland, z.B. Sprachschulen, mit denen die jeweilige Gesundheitsfachkraft die Durchführung einer Sprachausbildung vereinbart. Ist in dem Vertrag zwischen der Fachkraft und dem Partner eine Rückzahlungsvereinbarung vorgesehen, werden wir die Sprachschule dazu verpflichten, dass eine solche Klausel nach den Grundsätzen des lokalen Rechts zulässig ist. Gleiches gilt, wenn zwischen der Fachkraft und der Sprachschule keine unmittelbare vertragliche Vereinbarung getroffen worden ist, sondern ein Drittunternehmen für die Organisation und Durchführung der sprachlichen Schulung verantwortlich ist.
Wir werden geeignete Prüfungsprozesse etablieren und entsprechende Vertragsklauseln in Verträge mit Kooperationspartnern in Drittstaaten aufnehmen, die dies sicherstellen sollen.
§5 Rechte und Rechtspositionen der zu vermittelnden Gesundheitsfachpersonen
Hiermit weisen wir auf den besonderen Schutz der Rechte und Rechtspositionen der zu vermittelnden Gesundheitsfachkräfte hin.
Dazu zählen internationale Menschenrechtskonventionen wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte jeweils vom 16. Dezember 1966 (s.a. Link (3))
Auch die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit aus dem Juni 1998 (s.a. Link (4)) sowie die Allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung, die die ILO definiert hat, sind bedeutsam (s.a. Link (5)). Weiterhin verweisen wir auf die sog. Fair Recruitment Initiative (FRI) der ILO (s.a. Link (6)).
Ebenfalls verweisen wir auf die United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGPs) (s.a. Link (7) und Link (8))
Schließlich existieren mit den sog. International Recruitment Integrity System (IRIS) – Standards der Internationalen Organisation für Migration (IOM) praktische Vorschläge (s.a. Link (9)) dazu, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Zielsetzungen die internationale Fachkräftegewinnung erfolgen sollte.
§6 Aktualität der Unternehmensgrundsätze
Wir werden diese Unternehmensgrundsätze als gesteuertes Dokument turnusmäßig hinsichtlich Aktualität der Rechtsgrundlage, den eigenen Prozessen und Standards sowie den Kriterien des Gütesiegels prüfen und anpassen.
§ 7 Sprachfassungen
Dieses Dokument stellt Eggert Kleffmann & Partner zum Zwecke des besseren Verständnisses in den Sprachen Englisch, Portugiesisch, Französisch, Serbokroatisch, Albanisch und Arabisch zur Verfügung.
Referenzen und Links zu Verordnungen, Gesetzen und Richtlinien
(1) https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-40-2021-INIT/DE/pdf
(2) Globaler Verhaltenskodex der WHO für die internationale Einstellung von Gesundheitspersonal
(3) https://www.ohchr.org/en/professionalinterest/pages/ccpr.aspx
(6) https://www.ilo.org/global/topics/fair-recruitment/WCMS_817166/lang–en/index.htm.
(7) https://iris.iom.int/sites/g/files/tmzbdl201/files/documents/IRIS%20Standard%20Report%20.pdf
