Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Personalvermittlung durch die Eggert Kleffmann & Partner GmbH
1. Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eggert Kleffmann & Partner GmbH (nachfolgend „EK-Partner“genannt). Sie gelten für alle Verträge zur Personalvermittlung und zu allen übrigen Personaldienstleistungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.
2. Daten über zu besetzende Positionen und über Bewerber werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Projektentwicklung erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm erteilten Daten und Auskünfte nicht zweckentfremdet zu verwenden oder an Dritte weiterzuleiten.
3. Die von EK-Partner gemachten Angaben zu einem Bewerber beruhen auf den ihr durch den Bewerber selbst erteilten Informationen bzw. auf Informationen durch Dritte. EK-Partner garantiert diese nach bestem Wissen zu prüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann EK-Partner daher nicht übernehmen.
4. Im Übrigen richtet sich die Haftung der EK-Partner nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei fahrlässig verursachten Schäden haftet EK-Partner nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt nicht für Körperschäden/Todesfälle. Eine Haftung von EK-Partner für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
5. Ein Vertrag zur Personalvermittlung kann – sofern nicht anderweitig vertraglich geregelt - jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Als Zeitpunkt der Kündigung gilt der Posteingang bei EK-Partner bzw. beim Auftraggeber (Eingangsstempel). Kommt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem von EK-Partner vorgeschlagenen Bewerber nach Kündigung des Vertrages zur Personalvermittlung zustande, so wird das Honorar dennoch fällig.
6. Der Anspruch von EK-Partner auf ein Vermittlungshonorar (letzte Rate, nach Beendigung der Probezeit) wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, durch Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrages zwischen Arbeitgeber und Bewerber begründet. Kündigt eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt oder tritt der Bewerber nicht an, so muss EK-Partner kein Honorar bezahlt werden.
7. Wird der Arbeitsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er mit einem anderen durch EK-Partner vorgeschlagenen und/oder beurteilten Bewerber zustande oder wird ein Bewerber für einen von der Stellenbeschreibung abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch von EK-Partner nicht.
8. Kosten, die den Bewerbern im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen bei EK-Partner oder beim Auftraggeber entstehen, werden dem Bewerber durch den Auftraggeber erstattet und nicht von EK-Partner sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Alle Änderungen und Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
10. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Zusammenhang mit dem Vertrag ist Köln. Dies gilt ausdrücklich auch für Streitigkeiten in Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren.
11. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die zulässiger Weise dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten kommt.